Prüfungen und Zertifizierungen
Fassung: Oktober 2026
Dieses Dokument ist eine zu Informationszwecken bereitgestellte Übersetzung. Im Falle von Abweichungen ist die französische Fassung maßgeblich.
Artikel 1 – Gegenstand und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend „AGB“) legen die Bedingungen fest, unter denen die Alliance Française de Montpellier (nachstehend „die Alliance Française“ oder „das Zentrum“) Sprachprüfungen sowie die Staatsbürgerkundeprüfung (Examen civique) anbietet und durchführt.
Sie gelten für jede natürliche Person, die sich bei der Alliance Française de Montpellier zu einer Prüfung anmeldet (nachstehend „der Kandidat“).
Zu den angebotenen Prüfungen gehören:
- der TCF IRN;
- der TCF Tout Public;
- der TCF Canada;
- der TCF Québec;
- die Staatsbürgerkundeprüfung (Examen civique).
Mit der Anmeldung zu einer Prüfung erkennt der Kandidat diese AGB vollumfänglich an.
Die Prüfungen werden gemäß den Regeln und Verfahren der zuständigen Zertifizierungsstellen durchgeführt, insbesondere von France Éducation international (FEI) für die betreffenden Prüfungen.
Artikel 2 – Anmeldung zu einer Prüfung
Die Anmeldung kann online über die Website des Zentrums oder direkt am Empfang der Alliance Française de Montpellier erfolgen.
Die Anmeldung gilt als verbindlich, sobald der Kandidat die angeforderten Angaben korrekt gemacht, die Prüfungsgebühren vollständig bezahlt und die Bestätigung seiner Anmeldung durch das Zentrum erhalten hat.
Der Kandidat ist für die Richtigkeit der bei der Anmeldung gemachten Angaben sowie für die Wahl der für sein Anliegen passenden Prüfung verantwortlich.
Fehler oder Auslassungen sind dem Zentrum so schnell wie möglich mitzuteilen.
Artikel 3 – Preise und Zahlung
Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebenen Preise.
Für die verbindliche Bestätigung der Anmeldung ist die vollständige Zahlung erforderlich.
Artikel 4 – Wahl der Prüfung
Der Kandidat muss vor seiner Anmeldung sicherstellen, dass er die für seinen Bedarf passende Prüfung wählt.
Die Alliance Française de Montpellier kann allgemeine Informationen zu den angebotenen Prüfungen geben, kann jedoch nicht garantieren, dass eine Prüfung oder ein erreichtes Niveau von einer Behörde, einer Universität, einem Arbeitgeber oder einer anderen dritten Stelle anerkannt wird.
Dem Kandidaten wird empfohlen, vorab die Anforderungen der Stelle zu prüfen, bei der er sein Ergebnis vorlegen möchte.
Jeder Wechsel der Prüfungsart nach Bestätigung der Anmeldung bedarf der vorherigen Zustimmung des Zentrums und unterliegt den Regeln der Zertifizierungsstelle.
Artikel 5 – Termine und Anmeldefristen
Jeder Prüfungstermin wird nach einem festgelegten Zeitplan organisiert.
Für jeden Termin wird dem Kandidaten bei der Anmeldung oder auf der Website des Zentrums ein Anmeldeschluss mitgeteilt.
Das Zentrum kann die Anmeldungen vor diesem Datum schließen, wenn die maximale Anzahl an Kandidaten erreicht ist.
Das Zentrum kann außerdem ausnahmsweise die Termine oder Uhrzeiten einer Prüfung ändern, wenn organisatorische oder von der Zertifizierungsstelle auferlegte Zwänge dies erfordern.
Artikel 6 – Einladung zur Prüfung
Nach Bestätigung seiner Anmeldung erhält der Kandidat seine Einladung zur Prüfung (convocation) per E-Mail etwa eine Woche vor dem Prüfungstermin.
Die Einladung enthält die für den reibungslosen Ablauf der Prüfung erforderlichen Informationen, insbesondere Datum, Uhrzeit, Ort und die vorzulegenden Unterlagen.
Der Kandidat muss regelmäßig sein E-Mail-Postfach einschließlich des Spam-Ordners überprüfen.
Es obliegt dem Kandidaten sicherzustellen, dass die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse korrekt ist.
Artikel 7 – Terminverschiebung
7.1. Antrag vor Anmeldeschluss
Der Kandidat kann die Verschiebung seiner Anmeldung auf einen anderen Termin derselben Prüfung beantragen, sofern der Antrag vor dem Anmeldeschluss des ursprünglich gewählten Termins gestellt wird.
Der Antrag ist schriftlich an die Alliance Française de Montpellier zu richten.
Die Verschiebung ist vorbehaltlich verfügbarer Plätze und der geltenden Regeln der Zertifizierungsstelle möglich.
Wird die Verschiebung angenommen, erhält der Kandidat eine schriftliche Bestätigung seiner neuen Anmeldung.
7.2. Antrag nach Anmeldeschluss
Nach Anmeldeschluss ist keine Verschiebung garantiert.
Ein Antrag kann ausnahmsweise im Fall höherer Gewalt oder eines ordnungsgemäß nachgewiesenen berechtigten Grundes geprüft werden, vorbehaltlich der Möglichkeiten des Zentrums und der Regeln der Zertifizierungsstelle.
Artikel 8 – Stornierung und Erstattung
8.1. Stornierung vor Anmeldeschluss
Der Kandidat kann die Stornierung seiner Anmeldung vor dem Anmeldeschluss des betreffenden Termins beantragen.
Der Antrag ist schriftlich an die Alliance Française de Montpellier zu richten.
Vorbehaltlich der besonderen Regeln der Zertifizierungsstelle kann der Kandidat Folgendes erhalten:
- eine Erstattung der Prüfungsgebühren; oder
- eine Verschiebung auf einen anderen Termin, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Die Erstattung erfolgt über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der Anmeldung verwendet wurde, sofern dies technisch möglich ist.
8.2. Stornierung nach Anmeldeschluss
Nach Anmeldeschluss ist keine Erstattung garantiert.
Ein Antrag kann ausnahmsweise geprüft werden, wenn ein Fall höherer Gewalt oder ein berechtigter Grund den Kandidaten an der Teilnahme an der Prüfung hindert.
Der Kandidat muss einen schriftlichen Antrag mit einem offiziellen und überprüfbaren Nachweis einreichen.
Berücksichtigt werden können insbesondere schwerwiegende, unvorhersehbare und vom Willen des Kandidaten unabhängige medizinische, familiäre oder behördliche Ereignisse.
Die Entscheidung trifft die Alliance Française de Montpellier unter Berücksichtigung der Umstände, der vorgelegten Nachweise und der geltenden Regeln der Zertifizierungsstelle.
Je nach den Umständen kann das Zentrum eine Erstattung, eine Verschiebung auf einen anderen Termin oder die Beibehaltung der ursprünglichen Anmeldung anbieten.
Die Vorlage eines Nachweises begründet nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung, wenn die Regeln der Zertifizierungsstelle dem entgegenstehen.
Artikel 9 – Abwesenheit am Prüfungstag
Bei Abwesenheit am Prüfungstag kann weder eine Verschiebung noch eine Erstattung gewährt werden, außer im Fall ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt und vorbehaltlich der Regeln der Zertifizierungsstelle.
Artikel 10 – Verspätung
Der Kandidat muss sich zu der in seiner Einladung angegebenen Uhrzeit im Zentrum einfinden.
Führt eine Verspätung dazu, dass dem Kandidaten der Zugang zur Prüfung verweigert wird, kann weder eine Erstattung noch eine Verschiebung gewährt werden, außer im Fall ordnungsgemäß nachgewiesener höherer Gewalt.
Artikel 11 – Ausweisdokument und Pflichtunterlagen
Der Kandidat muss die in seiner Einladung geforderten Unterlagen vorlegen, insbesondere einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis, sofern dieser von der Zertifizierungsstelle verlangt wird.
Fehlt eine Pflichtunterlage, kann die Teilnahme an der Prüfung ohne Erstattung verweigert werden, wenn sich diese Verweigerung aus den Regeln der Zertifizierungsstelle ergibt.
Artikel 12 – Prüfungsregeln
Der Kandidat verpflichtet sich, die Anweisungen des Zentrums, der Aufsichtspersonen und der Zertifizierungsstelle sowie die Regeln zu den zugelassenen Hilfsmitteln einzuhalten.
Die Verwendung unzulässiger Hilfsmittel, insbesondere eines Mobiltelefons oder einer Smartwatch, kann zum Ausschluss des Kandidaten führen.
Artikel 13 – Betrug und Betrugsversuch
Jeder Betrug oder Betrugsversuch kann zum sofortigen Ausschluss des Kandidaten und zu den in der Prüfungsordnung der Zertifizierungsstelle vorgesehenen Sanktionen führen, insbesondere zur Annullierung des Ergebnisses.
Bei einem Ausschluss aufgrund eines Fehlverhaltens des Kandidaten kann keine Erstattung verlangt werden.
Artikel 14 – Ergebnisse und Bescheinigungen
Die Ergebnisse werden innerhalb der von der Zertifizierungsstelle vorgesehenen Fristen übermittelt.
Die angegebenen Fristen sind Richtwerte und können je nach Prüfungsart, Prüfungsformat und Bearbeitungszeiten der Zertifizierungsstelle variieren.
Die Alliance Française de Montpellier haftet nicht für Verzögerungen bei der Veröffentlichung oder Übermittlung der Ergebnisse, die der Zertifizierungsstelle zuzurechnen sind.
Bescheinigungen oder Zertifikate werden gemäß den für jede Prüfung vorgesehenen Modalitäten ausgestellt.
Artikel 15 – Beschwerden
Beschwerden bezüglich der Anmeldung, der Rechnungsstellung oder der administrativen Organisation einer Prüfung sind so schnell wie möglich schriftlich an die Alliance Française de Montpellier zu richten.